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KMID : 0986720130210020087
Korean Journal of Medicine and Law
2013 Volume.21 No. 2 p.87 ~ p.105
Die Rechtsstellung der Landesarztekammer als Korperschaft des offentlichen Rechts und der Bundesarztekammer als deren Zusammenschluss -Die Aufgabe der Arztekammer und deren Arbeitsweise
Kim Bong-Cheol

Abstract
Die einzelnen Lander in der Bundesrepublik Deutschland schreiben durch das Heilberufe-Kammergesetz die Arztekammer in Gestalt von Korperschaft des offentlichen Rechts. Sie dienen der Entwicklung des gesundheitsmedizinischen Systems und Gesundheitserhohung des Volkes.
Durch das Gesetz konstruiert die Bundesrepublik Deutschland die Arztekammer als die Korperschaft des offentlichen Rechts, weil sie insbesondere die Entwicklung des gesundheitsmedizinischen Systems und Gesundheitserhohung des Volkes als Aufgabe der Heilberufskammer hervorhebt.
Die Arztekammer in den einzelnen Lander ist befugt dazu, im Rahmen des Gesetzes die eigene Satzung durch die Kammerversammlung zu erlassen, damit sie die eigene Arbeitsweise und die ihre Organisation regelt. Andererseits untersteht sie der Staatsaufsicht als die Korperschaft des offentlichen Rechts.
Die Landesarztekammer als Trager des Selbstverwaltungsrechts erledigt jedoch die eigenen Angelegenheiten selbststandig. Daher beschrankt die Staatsaufsicht sich auf die Rechtsaufsicht. Ferner beachten der Staats bei der Staatsaufsicht den Verhaltnisma©¬igkeitsprinzip und den Grundsatz des Staates zum selbstverwaltungsfreundlichen Verhalten und der abgestuften Intervention des Staates.
Die Landesarztekammern unterstutzen das Gesundheitsamt, und sie beraten und zeigen die Meinungen vor, bei der Aufstellung der Gesundheitspolitik und der gesundheitsmedizinischen Gesetzgebung. Daneben obliegt ihnen vor allem: die Regelung der Berufspflichten ihrer Mitglieder, die Wahrnehmung der beruflichen Belange ihrer Mitglieder, die berufliche Fortbildung und Weiterbildung ihrer Mitglieder und mddizinischer Fachangestellten, die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Arzten und zwischen Arzten und Patienten, die Information und Beratung von Patienten.
Die Bundesarztekammer ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Landesarztekammer in der Rechtsform eines nicht rechtsfahigen Vereins. Bezuglich der Aufstellung der Gesundheitspolitik und der gesundheitsmedizinischen Gesetzgebung des Bundes vereinheitlicht sie die verschiedenen Meinungen der Landesarztekammer.
KEYWORD
Korperschaft des offentlichen Rechts, Landesarzetkammer, Bundesarztekammer, Koreanische Arztekammer, medizinisches Gesetz
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